ALLGEMEINES
Der BGSD Bayern e.V. hat zwei Vereinbarungen mit den Krankenkassenverbänden (einerseits Primärkassen, andererseits Ersatzkassen) geschlossen. Im Folgenden wird über die beiden Krankenkassenvereinbarungen und die Fortbildungspflicht informiert. Ferner stehen die Beitrittsformulare, ein Abrechnungsformular, ein neues Formular für Hospitationen sowie die Nachweisübersicht als Download zur Verfügung..

PRIMÄRKASSEN
Am 01.09.2014 hat der BGSD Bayern e.V. mit den Kranken- und Pflegekassen (Primärkrankenkassen) in Bayern eine Vereinbarung über die Kostenübernahme bei Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen durch hörbehinderte Menschen aus medizinischen Gründen geschlossen. Laut Vereinbarung führt der BGSD Bayern e.V. eine Liste über die beigetretenen Dolmetscher*innen und überprüft deren Einhaltung der Fortbildungspflicht.

Wer der Vereinbarung noch nicht beigetreten ist, dies aber tun möchte, sendet die Beitrittserklärung an Helmut Schipper per E-Mail (PDF-Format) an kkv@bgsd-bayern.de

Wir informieren die federführende AOK Bayern regelmäßig über die Beitritte.

ERSATZKASSEN
Am 01.05.2016 hat der BGSD Bayern e.V. mit den Ersatzkassen in Bayern eine Vereinbarung über die Kostenübernahme bei Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen durch hörbehinderte Menschen aus medizinischen Gründen geschlossen. Laut Vereinbarung führt der BGSD Bayern e.V. eine Liste über die beigetretenen Dolmetscher*innen und überprüft deren Einhaltung der Fortbildungspflicht.

Wer der Vereinbarung noch nicht beigetreten ist, dies aber tun möchte, sendet die Beitrittserklärung entweder
per Post an Helmut Schipper, Richard-Strauss-Strasse 40, 81677 München
oder per E-Mail (PDF-Format) an kkv@bgsd-bayern.de

FORTBILDUNGSPFLICHT
Der Nachweis der Fortbildungspflicht erfolgt im Zwei-Jahres-Rhythmus und muss dann immer zum gleichen Zeitpunkt (also bis 15. Juni oder bis 15. Dezember) nachgewiesen werden. Nachstehendes Beispiel verdeutlicht das Zeitschema:
Eintritt in die Vereinbarung Januar 2015 bis Juni 2015: Der Nachweis der Fortbildungspflicht muss bis spätestens 15. Juni des übernächsten Jahres (somit 2017) erbracht werden.
Eintritt in die Vereinbarung Juli 2015 bis Dezember 2015: Der Nachweis der Fortbildungspflicht muss bis spätestens 15. Dezember 2017 erbracht werden.
Helmut Schipper, der KKV-Zuständige des BGSD Bayern e.V., informiert in den kommenden Monaten alle Dolmetscher*innen einmal über den für sie zutreffenden Nachweiszeitpunkt und schickt zusätzlich frühzeitig eine Erinnerungsmail.

Der Nachweis erfolgt wie gewohnt durch Einreichen der Fortbildungsnachweise. Die Nachweise werden entweder per Post (bitte nur Kopien, keine Originale) an Helmut Schipper oder als PDF-Datei an kkv@bgsd-bayern.de gesendet.

Der BGSD Bayern e.V. informiert das GIB-BLWG über Eintritte in die und Ausschlüsse aus der Liste jener, die der Fortbildungspflicht nachkommen bzw. nicht nachkommen.

Alle den Krankenkassenvereinbarungen Beigetretenen erhalten demnächst einen Ausweis mit Ablaufdatum, bis zu dem der Nachweis der Fortbildungspflicht zu erfolgen hat. Nähere Angaben zum Ausweis, z. B. Anforderung eines Lichtbildes, werden demnächst mitgeteilt..

FORMULARE
Zur Abrechnung mit den Krankenkassen nutzt bitte ein Formular, welches diesen Anforderungen genügt: Dieses Formular ist in beiden Vereinbarungen bis auf redaktionelle Änderungen inhaltsgleich und kann somit für die Abrechnung sowohl mit den Primär- als auch mit den Ersatzkrankenkassen verwendet werden.
Für den Nachweis von Hospitationen oder von besuchten Veranstaltungen nutzt bitte dieses Formular. In diese neue Übersicht könnt ihr eure Fortbildungen eintragen.