Allgemeines:

Eines der Ziele des BGSD Bayern e. V. ist die Qualitätssicherung, welche nur gewährleistet werden kann, wenn sich Dolmetscher*innen stetig weiterbilden und ihre Kompetenzen verfeinern. Durch Fortbildungen in den unterschiedlichsten Gebieten wie Dolmetschtechniken, Fachwissen und -vokabular, Deafculture, Arbeitsorganisation etc. kann eine Spezialisierung und Professionalisierung vorangetrieben werden, sodass sich Dolmetscher*innen stetig verbessern und fachlich auf den neuesten Stand bringen. Zur Qualitätssicherung bietet der BGSD Bayern e. V. seinen Mitgliedern und anderen Interessenten laufend Fortbildungen an.
 

Durch das Unterzeichnen der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden (Primär- und Ersatzkassen), verpflichtet sich das Mitglied zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen. Das Mitglied erhält dafür einen Dolmetschausweis.

Um einen Dolmetschausweis zu behalten, müssen über einen Zeitraum von zwei Jahren mindestens 40 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Bei Ablauf des Ausweises muss durch Vorlage der Teilnahmebestätigungen nachgewiesen werden, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wurde.

Fortbildungsnachweis:

Der Nachweis der Fortbildungspflicht erfolgt im Zwei-Jahres-Rhythmus und muss dann immer zum gleichen Zeitpunkt (also bis 15. Juni oder bis 15. Dezember) nachgewiesen werden. Nachstehendes Beispiel verdeutlicht das Zeitschema:

  • Eintritt in die Vereinbarung Januar bis Juni: Der Nachweis der Fortbildungspflicht muss bis spätestens 15. Juni des übernächsten Jahres erbracht werden.
  • Eintritt in die Vereinbarung Juli bis Dezember: Der Nachweis der Fortbildungspflicht muss bis spätestens 15. Dezember des übernächsten Jahres erbracht werden.

Helmut Schipper, der KKV-Zuständige des BGSD Bayern e.V., informiert einmal zu Beginn alle Dolmetscher*innen über den für sie zutreffenden Nachweiszeitpunkt und schickt zusätzlich frühzeitig eine Erinnerungsmail.

Der Nachweis erfolgt wie gewohnt durch Einreichen der Fortbildungsnachweise. Die Nachweise werden an Helmut Schipper als PDF-Datei an kkv@bgsd-bayern.de gesendet.

Der BGSD Bayern e.V. informiert das GIB-BLWG über Eintritte in die und Ausschlüsse aus der Liste jener, die der Fortbildungspflicht nachkommen bzw. nicht nachkommen.

Alle den Krankenkassenvereinbarungen Beigetretenen erhalten einen Ausweis mit Ablaufdatum, bis zu dem der Nachweis der Fortbildungspflicht zu erfolgen hat.

Formulare

Kriterien des Kategorien- und Punktesystems

Nachweis über Hospitation oder Veranstaltungen

Übersicht über besuchte Veranstaltungen