Gebärdensprachdolmetscher*innen übertragen Äußerungen aus der gesprochenen Sprache in die Gebärdensprache und umgekehrt. In der überwiegenden Zahl ihrer Einsätze sind sie direkt in der Kommunikationssituation zugegen, da die Gebärdensprache im Gegensatz zur gesprochenen Sprache visuell und nicht akustisch wahrgenommen wird. Gebärdensprachdolmetscher*innen handeln also in Gegenwart der beiden Parteien, für die sie tätig werden. Dadurch können sie Reaktionen auf den Texttransfer unmittelbar wahrnehmen und gegebenenfalls berücksichtigen.

Der Dolmetschprozess lässt sich grob durch drei zeitgleich ablaufende Schritte beschreiben:

  • Aufnahme der ausgangssprachlichen Mitteilung
  • Verarbeitung
  • Wiedergabe der Mitteilung in der Zielsprache

Die vom jeweiligen Sprechenden getätigte Äußerung muss dabei in der zielsprachlichen Produktion so wiedergegeben werden, dass sie der Mitteilungsabsicht des Sprechenden entspricht (kulturelles Dolmetschen).
 
Da Dolmetschen schwerpunktmäßig für den Augenblick bestimmt ist, muss die jeweilige Aussage im ersten Zugriff erfasst und umgesetzt werden. Eine Korrektur nach dem Dolmetscheinsatz ist in der Regel nicht möglich. Dolmetscher*innen müssen deshalb über ein umfassendes sprachliches, fachliches und kulturelles Wissen verfügen, das sie in der jeweiligen Situation in Sekundenbruchteilen abzurufen haben, ohne dass hierbei Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Vor jedem Einsatz ist daher eine gründliche inhaltliche und terminologische (fachsprachliche) Vorbereitung unumgänglich.
 
Beim Dolmetschen handelt es sich um einen komplexen Prozess, welcher hohe fachliche und dolmetschtechnische Kompetenzen voraussetzt. Gleichzeitig sind Gebärdensprachdolmetscher*innen verpflichtet, ihre Arbeit gemäß ihrer Berufs- und Ehrenordnung gewissenhaft und bei höchstmöglicher Qualität auszuführen.