Ein verbessertes Qualitätsmanagement bezogen auf die Deutsche Gebärdensprache
und starke Netzwerkarbeit im schulischen Bereich sind die Kernforderungen der
Fachtagung „Inklusive Bildung durch Gebärdensprache“
Im Rahmen der dreitägigen Fachtagung „Inklusive Bildung durch Gebärdensprache“, veranstaltet vom Gehörlosenverband München und Umland (GMU) e.V. in Kooperation mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) Landshut sowie dem BGSD Bayern, kamen vom 17. – 19. Mai 2019 Fachreferent*innen, Elternverbände, Dozent*innen, Schulleiter*innen, Pädagog*innen und Gebärdensprachdolmetscher*innen zusammen. Gemeinsam wurden in Vorträgen sowie Workshops die Hauptprobleme von Inklusion an Förderschulen und allgemeinen Schulen diskutiert und Lösungsansätze entwickelt.
Zum ersten Mal in Bayern wurde bei dieser Fachtagung ein konkreter Forderungskatalog für die bayerische Schulpolitik ausgearbeitet, der u. a. Folgendes beinhaltet: die Einführung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als Pflichtfach an Regelschulen und in Kitas, die Anerkennung der DGS als Muttersprache bzw. zweite Fremdsprache (mit Englisch als erster Fremdsprache) und die Bereitstellung der notwendigen technischen Ausstattung sowie bilingualer Unterrichtsmaterialien.
An Förderschulen soll gleichwertiger Unterricht in Deutsch und DGS stattfinden, als sogenannter Tandemunterricht. Die DGS soll flächendeckend als Unterrichtsfach eingeführt und im Lehrplan verankert werden. Für beide Schultypen wird eine Zusatzqualifikation im pädagogischen Bereich für Gebärdensprachdolmetscher*innen und eine Zusatzausbildung bzw. Vollzeitausbildung für Gebärdensprachdozent*innen (etwa in Form eines Studiums) gefordert. Bzgl. der Dolmetschsituation sollten Ausbildungsstätten für Gebärdensprachdolmetscher und Förderzentren (mit Schwerpunkt Hören) dabei besser vernetzt werden.
Inhalte aus dem Bereich Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik werden als Studiengang an der Humboldt-Universität Berlin, der Universität Hamburg, der Universität Köln und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg angeboten. American Sign Language (ASL) und Englisch könnten als Zusatzmodule im GSD-Studium bzw. als Fortbildungskurs für GSD angeboten werden. Außerdem wird eine Neuformulierung in den Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer gefordert, mit dem Inhalt, dass der mündliche Leistungsnachweis in Lautsprache oder Gebärdensprache erbracht werden kann. Gleichzeitig müsste die Gleichwertigkeit von DGS in Bezug auf die Leistungsanforderungen in den Lehrplan aufgenommen werden. Angesichts der laufenden Auswertungen und weiterer Forderungen sind ein verbessertes
Qualitätsmanagement und starke Netzwerkarbeit im schulischen Bereich erforderlich, für deren Umsetzung ein ressortübergreifendes Kompetenzzentrum für Gebärdensprache zu empfehlen ist. Der BGSD Bayern möchte seine Kooperation mit den Partnern der Fachtagung und weiteren Kooperationspartnern in diesem wichtigen Bereich kontinuierlich ausbauen.
und starke Netzwerkarbeit im schulischen Bereich sind die Kernforderungen der
Fachtagung „Inklusive Bildung durch Gebärdensprache“
Im Rahmen der dreitägigen Fachtagung „Inklusive Bildung durch Gebärdensprache“, veranstaltet vom Gehörlosenverband München und Umland (GMU) e.V. in Kooperation mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) Landshut sowie dem BGSD Bayern, kamen vom 17. – 19. Mai 2019 Fachreferent*innen, Elternverbände, Dozent*innen, Schulleiter*innen, Pädagog*innen und Gebärdensprachdolmetscher*innen zusammen. Gemeinsam wurden in Vorträgen sowie Workshops die Hauptprobleme von Inklusion an Förderschulen und allgemeinen Schulen diskutiert und Lösungsansätze entwickelt.
Zum ersten Mal in Bayern wurde bei dieser Fachtagung ein konkreter Forderungskatalog für die bayerische Schulpolitik ausgearbeitet, der u. a. Folgendes beinhaltet: die Einführung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als Pflichtfach an Regelschulen und in Kitas, die Anerkennung der DGS als Muttersprache bzw. zweite Fremdsprache (mit Englisch als erster Fremdsprache) und die Bereitstellung der notwendigen technischen Ausstattung sowie bilingualer Unterrichtsmaterialien.
An Förderschulen soll gleichwertiger Unterricht in Deutsch und DGS stattfinden, als sogenannter Tandemunterricht. Die DGS soll flächendeckend als Unterrichtsfach eingeführt und im Lehrplan verankert werden. Für beide Schultypen wird eine Zusatzqualifikation im pädagogischen Bereich für Gebärdensprachdolmetscher*innen und eine Zusatzausbildung bzw. Vollzeitausbildung für Gebärdensprachdozent*innen (etwa in Form eines Studiums) gefordert. Bzgl. der Dolmetschsituation sollten Ausbildungsstätten für Gebärdensprachdolmetscher und Förderzentren (mit Schwerpunkt Hören) dabei besser vernetzt werden.
Inhalte aus dem Bereich Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik werden als Studiengang an der Humboldt-Universität Berlin, der Universität Hamburg, der Universität Köln und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg angeboten. American Sign Language (ASL) und Englisch könnten als Zusatzmodule im GSD-Studium bzw. als Fortbildungskurs für GSD angeboten werden. Außerdem wird eine Neuformulierung in den Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer gefordert, mit dem Inhalt, dass der mündliche Leistungsnachweis in Lautsprache oder Gebärdensprache erbracht werden kann. Gleichzeitig müsste die Gleichwertigkeit von DGS in Bezug auf die Leistungsanforderungen in den Lehrplan aufgenommen werden. Angesichts der laufenden Auswertungen und weiterer Forderungen sind ein verbessertes
Qualitätsmanagement und starke Netzwerkarbeit im schulischen Bereich erforderlich, für deren Umsetzung ein ressortübergreifendes Kompetenzzentrum für Gebärdensprache zu empfehlen ist. Der BGSD Bayern möchte seine Kooperation mit den Partnern der Fachtagung und weiteren Kooperationspartnern in diesem wichtigen Bereich kontinuierlich ausbauen.